Exportkennzeichen

Zur selbsttätigen Ausfuhr eines in Deutschland nicht zugelassenen Fahrzeugs ins Ausland, wird ein Exportkennzeichen benötigt.

Dabei handelt es sich um ein Kennzeichen mit einem rechtsseitig rot markierten Rand und einem Datumsfeld, welches den Ablauftag des Versicherungsschutzes angibt.

Ausfuhrkennzeichen dürfen nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette ausgestellt werden. Zudem muss für die Zulassung eine gültige Versicherungspolice vorgelegt werden.

Natürlich erhalten Sie bei uns nicht nur die Kennzeichen, sondern auch den nötigen Versicherungsschutz (inkl. eVB-Nummer).

Um ein Exportkennzeichen bei uns zu beantragen, benötigen wir von Ihnen:

  • gültigen Personalausweis / Reisepass
  • Versicherungsbestätigungskarte
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU) für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens

Wenn Sie ein Exportkennzeichen beantragen möchten oder noch Rückfragen bestehen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen das folgende Anfrageformular!

Fragen & Hilfe Tel.: 05151 / 555 10