Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen kommt zum Einsatz, wenn ein nicht gemeldetes Fahrzeug (PKW, LKW, Motorrad oder Anhänger) an einen anderen Standort innerhalb Deutschlands überführt werden muss. Sie werden auch 5-Tages-Kennzeichen genannt, da sie max. fünf Tage nach Anmeldung ihre Gültigkeit verlieren.

Das Fahrzeug benötigt keine gültige TÜV-Plakette, muss jedoch am rechten Rand auf gelbem Hintergrund sein Ablaufdatum tragen. Auf das Stadtkürzel folgt eine mehrstellige Zahlenkombination. Äußerlich grenzen sich die Kurzzeitkennzeichen also deutlich von den normalen KFZ-Kennzeichen ab. Das Schild wird auf nur 1 Kraftfahrzeug ausgestellt und ist somit nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar.

Kurzzeitkennzeichen können bei uns nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises (oder Reisepasses) sowie einer gültigen Meldebescheinigung beantragt werden.

Natürlich erhalten Sie bei uns nicht nur die Kennzeichen, sondern auch den nötigen Versicherungsschutz.

Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten oder noch Rückfragen bestehen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen das folgende Anfrageformular!


Fragen & Hilfe Tel.: 05151 / 555 10